Das Konzept

Anfängliches Geschäftsmodell

Grundsätzlich ist die Bürgerenergiegenossenschaft offen für jedes Betätigungsfeld, das mit Erneuerbaren Energien zu tun hat. Zu Beginn soll jedoch ausschließlich ein bereits erprobtes Geschäftsmodell verfolgt werden, um weitgehend risikofrei und Schritt für Schritt wachsen zu können. Das bereits in Deutschland (greenergetics) und den USA (Solar-City) angewandte Geschäftsmodell, PV-Anlagen an Hauseigentümer zu verpachten, bekommt in Zeiten, in denen die Einspeisevergütung gemäß EEG (ca. 12 Cent pro kWh) weit unter den Einkaufspreis für Haushaltsstrom (ca. 28 Cent pro kWh) gefallen ist, immer größere Bedeutung. Dadurch, dass der Hauseigentümer Betreiber der PV-Anlage wird, kann er einen Teil (anfangs geschätzt 20%) des produzierten Solarstroms selbst verbrauchen, was finanziell wesentlich lohnender ist, als eine Kompletteinspeisung. Durch Verhaltensänderung, technische Entwicklungen zur Verbrauchssteuerung und durch Batteriespeicher wird sich der Eigenverbrauch in den nächsten Jahren noch deutlich erhöhen lassen, was der Genossenschaft eine deutliche Ausweitung des Geschäftsmodells ermöglichen wird. Durch die Kombination dieses bereits erprobten Geschäftsmodells mit dem Genossenschaftsgedanken, verbleiben die Früchte der Wertschöpfung dezentral und fließen nicht an externe Kapitaleigner ab. Die bisher geführten Gespräche zeigen allesamt äußerst positive Reaktionen und führen wöchentlich zu mehreren Zusagen zur Mitgründung und auch zur Mitarbeit.

Das Pachtmodell

Konkret übernimmt die Genossenschaft bei jedem der für die Anfangsjahre geplanten Photovoltaik-Projekte die Rolle eines Verpächters. Der jeweilige Partner als Eigentümer eines Haus- oder Fabrikdaches übernimmt die Rolle des Betreibers. Durch diese Rollenaufteilung besteht auch nach neuem EEG 2014 noch die Möglichkeit, bei Anlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp einen Teil des gewonnenen Stroms im lukrativen Eigenverbrauch (Ersparnis: ca. 28 Cent/kWh) zu nutzen. Das Herzstück der Vertragsbeziehung zwischen Genossenschaft und Dacheigentümer ist der Anlagenpachtvertrag. Hierin sind insbesondere die Besitzverhältnisse an der PV-Anlage während der 20-jährigen Vertragslaufzeit und nach deren Ende sowie die Höhe der monatlich zu entrichtenden Pacht an die Genossenschaft geregelt.Ergänzend wird ein Dachnutzungsvertrag geschlossen, um Details, Zuständigkeiten sowie Rechte und Pflichten der Dachnutzung zu regeln. Aus dem Dachnutzungsvertrag ergeben sich keine regelmäßigen Pachtzahlungen zwischen den Vertragsparteien.Die Pachtzahlungen, die der Anlagenbetreiber an die Genossenschaft zu leisten hat, sind im Jahresdurchschnitt geringer als die Einsparungen durch den geschätzten Eigenverbrauch und die Verkaufserlöse aus der Stromeinspeisung. Beispielsweise wird einem Privathaushalt ohne Stromspeicher ein Eigenverbrauch von 20% unterstellt. Die vereinbarte Pacht wird dann so bemessen, dass dem Pächter bei einem Eigenverbrauch von 20% des mit der PV-Anlage gewonnenen Stroms jedes Jahr ein kleiner Überschuss bleibt. Da die Höhe der monatlichen Pacht auf 20 Jahre festgeschrieben ist, hat der Pächter es selbst in der Hand, seinen jährlichen finanziellen Überschuss durch eine Erhöhung des Eigenverbrauchs zu steigern. Nach Ablauf der 20-jährigen Vertragslaufzeit geht die PV-Anlage in den Besitz des Dacheigentümers über. Da die Lebensdauer heutiger Solarmodule auf 25 Jahre und mehr ausgelegt ist, kommt der Dacheigentümer auf diese Weise ab dem 21. Betriebsjahr auch weiterhin in den Genuss von selbst erzeugtem Solarstrom, dann allerdings ohne Pachtzahlungen leisten zu müssen. Es handelt sich also zusätzlich um eine Wertsteigerung der Immobilie.

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